Basisrente: AufbauRENTEtopinvest

Nutzen Sie die Chancen der staatlichen Förderung durch attraktive Steuerersparnisse voll aus. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Beiträge als Sonderausgaben geltend zu machen. Ihre Einzahlungen mindern somit Ihr zu versteuerndes Einkommen.

Die Rürup-Rentenversicherung wird auch private Basisrente genannt, die vom Staat durch Steuervorteile gefördert wird. Adressaten der Rürup-Altersvorsorge sind insbesondere Freiberufler und Selbstständige, die Ihre Rentenversicherung eigenverantwortlich organisieren müssen. Insoweit ist die Rürup-Rente als kapitalgedeckte Altersvorsorge das Pendant zur gesetzlichen Rentenversicherung. Dabei stehen verschiedene Varianten zur Verfügung. So kann die Rürup-Altersvorsorge als konventionelle Rentenversicherung, als Fondssparplan oder als fondsgebundene Rentenversicherung abgeschlossen werden, wobei die Standardvariante der Abschluss einer privaten Rentenversicherung ist. Merkmal der Rürup-Rente ist, dass sie in der Ansparphase staatlich gefördert wird, während in der Rentenphase eine nachgelagerte Besteuerung erfolgt. Aufgrund der steuerlichen Förderung in der Ansparphase sind regelmäßige Einzahlungen in die Rürup-Altersvorsorge sinnvoll. Die staatliche Förderung erfolgt durch die Gewährung steuerlicher Vorteile, während der Staat keine direkten Zulagen leistet. Absetzbar sind die Einzahlungen in die Rürup-Rente als Vorsorgeaufwendungen im Rahmen der Sonderausgaben.


Sicherheit

 Hartz IV Schutz: Vertrag bleibt bei Arbeitslosigkeit in der Ansparphase erhalten. Es erfolgt während dieser Zeit keine Anrechnung auf das Arbeitslosengeld II.

 Insolvenzschutz: Bei Insolvenz als Selbständiger brauchen Sie nicht zu befürchten, dass die Gläubiger Ihre private Altersvorsorge während der Ansparphase in der uniVersa AufbauRENTEtopinvest antasten.

 Rentengarantie: Im Todesfall nach Rentenbeginn zwischen 5 und 23 Jahren möglich. Wir zahlen die vereinbarte Rente so lange Sie leben, mindestens bis zum Ende der Rentengarantiezeit.


Die Förderung Ihrer Basisrente im Überblick

Sichern Sie sich attraktive Steuervorteile während der Ansparzeit und ein lukratives Zusatzeinkommen für später.

Sie sparen Steuern - ab dem ersten Euro Ihres Beitrages zur AufbauRENTE. Im Jahr 2018 können Sie bereits 86 % des Beitrages, maximal 86 % des Höchstbetrages von 23.712 EUR* (bei Verheirateten 47.424 EUR*), steuerlich absetzen. Der Prozentsatz steigt jährlich um 2 % bis auf 100 % im Jahr 2025.


Beitragsbeispiele

*Vereinfachte Darstellung; Beiträge kaufmännisch gerundet. Ihre individuelle Steuerersparnis kann je nach Einkommens- und Lebenssituation anders ausfallen. Nähere Auskünfte erhalten Sie von Ihrem Steuerberater oder Ihrem zuständigen Wohnsitz-Finanzamt.


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